Lesen ist an unserer Schule ein grundlegender Baustein:
Wissenswertes zur Bücherei
Wie melde ich mich an?
Mit der Schulanmeldung ist das Kind automatisch Nutzer der Bücherei. Damit sind die gesetzlichen Vertreter zur Haftung für den Schadenfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren verpflichtet.
Wer ist für die Benutzerausweise verantwortlich?
Die Lehrkräfte sind verantwortlich für die Benutzerausweise.
Wie lange darf ich die Bücher behalten?
Die Ausleihfrist für Bücher beträgt im Rahmen der Schulausleihe 4 Wochen. Die Leihfrist kann verlängert werden.
Was passiert, wenn ich Bücher nicht rechtzeitig zurückgebe?
Die Lehrkräfte sind für die Schüler ihrer Klassen verantwortlich.
Was muss ich bei der Ausleihe der Medien beachten?
Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust sind Benutzer(innen) schadenersatzpflichtig (siehe hierzu Kostenersatz pauschal).
Was passiert, wenn ich den Leseausweis verliere?
Sollte der Leseausweis einmal verloren gehen, teilt dies bitte sofort eurer Lehrkraft mit. Gegen eine Gebühr von 1,50 € wird ein Ersatzbenutzerausweis ausgestellt.
Was passiert, wenn ausgeliehene Medien beschädigt oder verloren gehen?
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigungen nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
Kostenersatz pauschal
Wie verhalte ich mich in der Bücherei?
Jeder/Jede Benutzer(in) hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer(innen) übernimmt die Bücherei keine Haftung. Essen und Trinken liegen im Ermessen der Lehrkräfte.
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