Entschuldigungen


Spätestens am dritten Tag der Krankheit Ihres Kindes muss eine Entschuldigung, mündlich oder schriftlich vorliegen. Besser ist es, Sie rufen am Tag des ersten Fehlens in der Schule bei Frau Dornbusch an. Sie ist ab 7.45 Uhr in der Schule, ansonsten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Nicht entschuldigte Fehltage sind von uns als „nicht entschuldigt“ ins Zeugnis einzutragen.

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