Klassenelternschaft


Die Erziehungsberechtigten einer Klasse( je Kind eine Stimme), bilden die Klassenelternschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Alle zwei Jahre wird gewählt.

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