Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden

Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021

(Auszüge)

 

 

Bei eingeschränktem Regelbetrieb (Szenario A), bei Schulbetrieb im Wechselmodell (Szenario B) sowie im Falle erneuter regionaler oder landesweiter Schulschließungen aufgrund von Quarantäne oder eines Shutdowns (Szenario C) gemäß Leitfaden zu j haben die Schulen die Aufgabe, den Präsenzunterricht, das Dis-tanzlernen sowie hybride Formen beider Modelle umfassend zu organisieren und zu koordinieren.

 

Es ist Aufgabe jeder Lehrkraft, die Schülerinnen und Schüler beim Lernen in der Schule sowie zu Hause anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso haben sie die Pflicht, den Lernenden eine Rückmeldung über erbrachte Leistungen zu geben.

 

Für die Schülerinnen und Schüler besteht auch beim Distanzlernen Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten.

 

Die Schule berücksichtigt bei der Umsetzung dieses Erlasses die häuslichen Voraussetzungen und die unterschiedliche technische Ausstattung sowie die individuellen technischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

 

1          Organisation des Lernens

 

1.2       Bereitstellung von Lernaufgaben für Schülerinnen und Schüler für das Distanzlernen

Die Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen erhalten gemäß des Leitfadens zu j für das Distanzlernen regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben, die ihrem Lernstand und Alter angemessen sind. Die in dem Leitfaden festgelegte tägliche Lernzeit ist einzuhalten. Die Lehrkräfte erstellen auf der Grundlage der jeweiligen schulformspezifischen Kerncurricula, der schuleigenen Arbeitspläne sowie der vorhandenen, eingeführten Unterrichtsmaterialien und Schulbücher Lernaufgaben, für die Kriterien im Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ ausgewiesen sind. Der Stärkung der Basiskompetenzen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Dabei sollen alle Fächer Beachtung finden, die regulär nach Stundenplan vorgesehen sind und der geltenden Stundentafel entsprechen.

 

Die Bereitstellung der häuslichen Lernaufgaben für eine Lerngruppe bzw. Klasse erfolgt koordiniert durch die Schule. Die Klassen- oder Jahrgangsteams einigen sich auf ein einheitliches Verfahren der Aufgabenbereitstellung für das Distanzlernen. Die Klassenleitungen übernehmen hierbei eine koordinierende Funktion. Sie sichten die von den Fachlehrkräften ihrer Klasse zugelieferten Aufgaben, halten ggf. Rücksprache zur Anpassung der Aufgabenmenge und übermitteln den Schülerinnen und Schülern Lernpläne und Aufgaben.

 

 

 

1.3       Regelmäßige Lernbegleitung und Kommunikation während des Distanzlernens

 

Die Klassenlehrkräfte vereinbaren zur bestmöglichen pädagogischen Begleitung des Distanzlernens mit ihren Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Erziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Sie nehmen regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern persönlich individuellen Kontakt auf, soweit die Schülerin oder der Schüler in dieser Woche die Schule nicht besucht.

 

Jede Lehrkraft bietet zu verlässlichen Zeiten, ggf. auch am Nachmittag, bedarfsgerecht „Sprechstunden“ per Telefon, Chat oder Videokonferenz an und teilt diese Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten mit. Sie begleitet die Schülerinnen und Schüler auch während der Phasen des Distanzlernens im Lernprozess und gibt ihnen unter Beachtung der folgenden Kriterien Rückmeldung:

            > zeitnah, konkret und beschreibend,

            > konstruktiv und wertschätzend, mit Blick auf Gelungenes und     

               Verbesserungsvorschläge sowie

            > Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt.

 

1.4       Schulische Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler für das Distanzlernen

 

Bei Eintritt des Szenarios C stellen die Schulen einzelnen Schülerinnen und Schülern aller Schuljahrgänge – im Rahmen der Härtefallregelungen zur Notbetreuung – entsprechend ihrer sächlichen und personellen Ressourcen beaufsichtigte Arbeitsplätze für das Distanzlernen im Schulgebäude zur Verfügung. Ggf. können hier auch Kooperationen mit externen Partnern genutzt werden.

Für das Distanzlernen in den Szenarien A und B können die Schulen selbst oder in Kooperation mit externen Partnern Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler, denen zu Hause kein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder die nicht über die notwendige technische Ausstattung für das Distanzlernen verfügen, bereitstellen.

 

2          Leistungsbewertung

 

2.2       Schriftliche Arbeiten

Die zeitliche Flexibilisierung der schriftlichen Arbeiten verfolgt das Ziel, der unterschiedlichen Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und insbesondere den coronabedingten unterschiedlichen Voraussetzungen gerecht zu werden. Nach dem Bezugserlass zu b werden bewertete schriftliche Arbeiten in der Regel von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt.

 

Alle Schulen erhalten die Möglichkeit, im Schuljahr 2020/2021 im Primarbereich und im Sekundarbereich I von der o. g. Regelung abzuweichen: Die Fachlehrkräfte können in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, dass die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe schriftliche Arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten schreiben. Dabei sorgt die Lehrkraft in eigener pädagogischer Verantwortung dafür, dass den Schülerinnen und Schülern keine Vor- bzw. Nachteile entstehen.

 

Zu bewertende schriftliche Arbeiten gemäß Bezugserlass zu b dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Auf eine bewertete schriftliche Arbeit ist direkt nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht zu verzichten. Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen.

 

3          Sicherstellung der Notengebung

 

Zur Sicherstellung der Notengebung muss bis zum 20.11.2020 im ersten Schulhalbjahr und bis zum 15.04.2021 im zweiten Schulhalbjahr in allen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler - auch außerhalb der Abschlussklassen - in allen Fächern eine vorläufige Note ermittelt und in der Schule dokumentiert sein, die den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Schulhalbjahr bis zu diesem Zeitpunkt darstellt.

 

Erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Schulhalbjahres- oder Schuljahresende Berichtszeugnisse oder Lernentwicklungsberichte, so sind bis zu dem oben genannten Termin entsprechende ggf. verkürzte Dokumentationen des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler festzuhalten.

 

5          Beratungsangebote der Schulen

 

5.1       Verpflichtendes Beratungsangebot

 

Alle Schulen sollen bis Ende November des jeweiligen Schuljahres zur wirkungsvollen individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und zur Stärkung der Erziehungspartnerschaft den Erziehungsberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern ein individuelles Beratungsangebot unterbreiten. Dieses Angebot umfasst ein Gespräch der Klassenlehrkraft oder einer anderen Lehrkraft mit den Erziehungsberechtigten, in der Regel gemeinsam mit der jeweiligen Schülerin bzw. dem jeweiligen Schüler. Das Gespräch kann auch telefonisch oder digital erfolgen. Ein persönliches Gespräch ist jedoch vorzuziehen.

 

5.2       Ergänzendes Beratungsangebot

 

Alle Schulen haben die Möglichkeit, in der Zeit zwischen den Weihnachts- und Osterferien ein zusätzliches Beratungsangebot mit o. g. Schwerpunkten und Zielen an die Erziehungsberechtigten und/oder die Schülerinnen und Schüler zu richten und dafür einen regulären Schultag zu nutzen. Der reguläre Unterricht entfällt in diesem Fall, die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 muss gewährleistet sein.

 

5.3       Präsenz-Sprechzeiten der Schule bei den Szenarien B und C

 

Im Falle der Organisation des Schulbetriebes in den Szenarien B und C gemäß des Leitfadens zu j bietet jede Schule an jedem Tag von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr Präsenz-Sprechzeiten für die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme für Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler an.

Die Schulleitungen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten umfassend über die sie betreffenden Regelungen des Erlasses informiert werden.